Finanzierung Grundstück: Jetzt schon an morgen denken!

Von Julius Kummer

Rund 80% der Deutschen träumen von den eigenen vier Wänden. Fast ebenso häufig ist dieser Traum mit einem eigenen Grundstück verknüpft, um die wohnliche Selbstverwirklichung perfekt zu machen. Bei der Finanzierung dieses Traumes lohnt es sich, jetzt schon an morgen zu denken.

Ein paar Worte zur Finanzierung während der Inflation

Die andauernde Pandemie sowie der Krieg in der Ukraine treiben die Inflation aktuell voran – und so steigen auch die Bauzinsen. Davon ist natürlich auch die Preiskalkulation von Immobiliendarlehen betroffen. Die Investition in Ihre Wohnträume kann sich dennoch für Sie lohnen – denn auch die Mieten sowie die Energiekosten steigen weiterhin. Mit dem Neubau eines energieeffizienten Heimes denken Sie heute schon an Morgen – und investieren mit jeder Kreditrate in Ihre eigene Zukunft. Darüber hinaus gilt: Es werden weiterhin steigende Zinsen erwartet – es kann sich also durchaus lohnen, die Finanzierung Ihres Immobilienvorhabens jetzt zu beginnen, anstatt noch abzuwarten.

Beachten Sie dabei: Sollte die Inflationsrate in den Jahren nach Abschluss Ihres Darlehensvertrages wieder sinken, profitieren Sie von einem flexiblen Darlehen – das Kreditinstitut passt Ihre Zinssätze dabei jeden dritten Monat an den derzeitigen Zinsmarkt an. Dank der flexiblen Tilgungszeit können Sie ein solches Darlehen außerdem innerhalb von vier Wochen tilgen, kündigen oder umschulden. Eine weitere Alternative können Kredite mit kurzer Zinsbindung sein.

Tipp: Beziehen Sie am besten auch die Fördermöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Ihre Finanzierungsplanung mit ein – wir beraten Sie dazu gerne!

Gemeinsame Finanzierung, getrennte Finanzierung: Grundstück und Hausbau

Sie erwerben Grundstück und Bauleistung aus derselben Hand? Diese gemeinsame Kaufabwicklung erleichtert Ihnen dank der nur einmal anfallenden Kaufnebenkosten den Einstieg in Ihr neues Lebenskapitel. Auch eine individuell auf das Projekt zugeschnittene Finanzierung kann sich dann lohnen: Die Zinslast fällt üblicherweise niedriger aus, wenn Haus und Grund gemeinsam finanziert werden.

Möchten Sie Ihr Grundstück lieber getrennt vom Haus erwerben, beispielsweise um frei vom Bauträger zu sein? Dann finanzieren Sie auch das Grundstück unabhängig vom Hausbau, müssen allerdings gegebenenfalls mit höheren Finanzierungskosten rechnen. Das sogenannte Darlehenssplitting kann eine lohnenswerte Option für Sie sein: Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer persönlichen Möglichkeiten.

Der Erwerb des Grundstücks: Das sollten Sie beachten!

Grundstücksflächen in ländlichen Lagen sind immer noch deutlich kostengünstiger als vergleichbare Grundstücke im urbanen Raum. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie sind jedoch auch dort die Preise leicht gestiegen – denn viele Menschen zieht es nun raus aus den städtischen Ballungsräumen. Beobachten Sie die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt daher genau, und halten Sie sich über die Neuausschreibungen von Bauland auf dem Laufenden. Das Bürgeramt der entsprechenden Region ist hierzu eine gute Anlaufstelle: Hier können Sie sich beispielsweise als Interessent vormerken lassen. Im kommunalen Bauamt erhalten Sie außerdem eine Übersicht derjenigen Grundstücke, die in der Region bereits als Bauland vorgesehen sind. Ferner können Sie bei der Gelegenheit prüfen, ob Ihr geplanter Neubau den dort geltenden Vorschriften entsprechen würde. Tipp: Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich außerdem Grundbuch und Katasterplan der Grundstücke zeigen, für die Sie sich interessieren – so erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen, wie beispielsweise vorhandene Belastungen auf dem Grundstück.

Ihr Volksbank Delmenhorst Schierbrok unterstützt Sie jederzeit beim Finden und Finanzieren eines Grundstücks, das Sie glücklich macht.

Viele Grüße

Julius Kummer

Baufinanzierung und Maklerbetreuung

04221 930-129 julius.kummer@vbdel.de

Welche Finanzierungen eignen sich für Renovierungen?

Von Marco Meyer

Mit regelmäßigen Renovierungsarbeiten erhalten Sie den Wert Ihrer Immobilie. Doch nicht nur das: Renovierungen verbessern auch die Wohn- und Lebensqualität in den eigenen vier Wänden. Wie Sie diese Auffrischungskur am besten finanzieren, erfahren Sie hier.

Nichts geht ohne Planung bei Renovierungen

Zunächst geht es darum, festzustellen, welche Renovierungsarbeiten für Ihre Immobilie besonders wichtig sind – und in welcher Reihenfolge. Dabei gilt: Spätestens 20 Jahre nach der Erbauung sind umfassende Renovierungen sinnvoll. Die Heizungsanlagen wiederum sollten nach 30 Jahren erneuert werden, die Elektroinstallationen nach etwa 40 Jahren und Wasserleitungen nach 50 Jahren. Bei der entsprechenden Beurteilung hilft Ihnen ein Sachverständiger oder ein erfahrener Energieberater.

Haben Sie sich für die entsprechenden Arbeitsschritte entschieden, legen Sie ein angemessenes zeitliches und finanzielles Budget fest. Falls Sie selbst aktiv werden möchten, schätzen Sie Ihre möglichen Eigenleistungen unbedingt realistisch ein. Für alles Weitere holen Sie verschiedene Leistungsangebote bei Handwerksbetrieben ein und überprüfen Sie diese auf ihre Vereinbarkeit mit Ihrem finanziellen Rahmen. Berücksichtigen Sie dabei auch einen finanziellen Puffer für mögliche Verzögerungen oder Folgeschäden – rund ein Prozent des Immobilienpreises sollten jährlich für Instandhaltungen zurückgehalten werden. Für die darüber hinaus anfallenden Kosten gibt es zum Glück die Renovierungs- und Modernisierungskredite.

Modernisierung, Sanierung oder Renovierungen – Die Zweckbindung der Kredite

Renovierungs- und Modernisierungskredite werden nach ihrem Finanzierungszweck unterschieden. Renovierungsarbeiten werden zur Verbesserung des Wohngefühls durchgeführt. Mithilfe eines Renovierungskredites können also beispielsweise Türen ausgetauscht, neue Böden verlegt oder Wände gestrichen werden. Eine Modernisierung oder Sanierung dient dagegen der Wertsteigerung einer Immobilie; insofern können mit einem Modernisierungs- und Sanierungskredit auch bauliche Veränderungen am Haus durchgeführt werden – wie die Einrichtung von Photovoltaik-Anlagen, altersgerechte Umbauten oder energetische Sanierungen. Im Gegenzug für die strikte Zweckbindung der Darlehnsmittel wird Ihnen ein günstiger Zinssatz gewährt. Damit verbunden ist, dass der Kredit über einen Grundschuldeintrag abgesichert wird.

Für kleinere Darlehenssummen eignet sich ein Privatkredit ohne Grundschuld; der ist wegen der fehlenden Sicherheit zwar etwas teurer, aber die monatlichen Kreditraten bleiben während der Laufzeit konstant.

Weiterkommen mit Fördermitteln

Im Zuge der Bundesfinanzierung für effiziente Gebäude wurden die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhöht. Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Beantragung von zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen für Ihre geplante Renovierung oder Modernisierung möglich ist. Kommen Sie einfach auf uns zu! Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine sichere Finanzierungsstrategie, die Ihre Immobilie wieder ganz nach vorne bringt.  

Viele Grüße

Marco Meyer

Spezialist für Baufinanzierungsberatung

04221 930-130

Marco.meyer@vbdel.de

Finanzierung kündigen oder abbezahlen?

Hallo, mein Name ist Nina Stielow. Als Baufinanzierungsspezialistin bei der Volksbank habe ich schon häufig erlebt, dass im Leben vieles passieren kann: Ihre Einkommenssituation verändert sich unverhofft, ein Umzug steht an, ein Hausverkauf wird nötig? Dann möchten Sie vielleicht Ihre bestehende Immobilienfinanzierung ablösen. Ich zeige Ihnen, worauf es ankommt.

Finanzierung kündigen mithilfe des Sonderkündigungsrechts

Die vereinbarte Vertragslaufzeit ist grundsätzlich bindend für beide Seiten– für den Kreditnehmer und für den Kreditgeber. Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht gemäß §489 Abs. 1 Nr. 1 BGB: Es ermöglicht dem Kreditnehmer einen vorzeitigen Ausstieg aus einer laufenden Finanzierung – gleichgültig, wie lange die Sollzinsbindung noch andauert. Folgende Bedingungen gelten dabei:

  • Das Sonderkündigungsrecht greift nach Ablauf von 10 Jahren – gerechnet ab dem Tag, an dem Sie das Darlehen vollständig erhalten haben. Die schriftliche Bestätigung Ihrer Bank dient hierzu als Nachweis. Wurde der Vertrag zwischenzeitlich inhaltlich verändert, beispielsweise durch eine Prolongation, beginnt die 10-Jahres-Frist erneut ab dem Datum der Änderungsvereinbarung.
  • Um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen zu können, unterzeichnen alle Darlehensnehmer – also beispielsweise Sie und Ihr Ehepartner – ein entsprechendes Kündigungsschreiben und versehen es mit der zugehörigen Darlehensnummer. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
  • Nach Ablauf dieser Frist wird die Restschuld beim Darlehensgeber fällig und muss innerhalb von zwei Wochen vollständig beglichen werden – andernfalls wird die Kündigung unwirksam.
  • Bei ordnungsgemäßer Ausübung des Sonderkündigungsrechts wird Ihnen keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Sie können das Darlehen also einfach zurückzahlen, es umschulden oder eine andere Form der Anschlussfinanzierung wählen.

Finanzierung kündigen außerhalb des Sonderkündigungsrechts

Bei berechtigtem Interesse können Sie auch außerhalb des Sonderkündigungsrechts Ihre Finanzierung kündigen – beispielsweise, wenn Sie die Immobilie verkaufen oder zur Absicherung eines weiteren Darlehens verwenden. Der Darlehensgeber kann bei einer vorzeitigen Erfüllung des Kreditvertrages allerdings nach § 502 Abs.1 BGB „eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden“ verlangen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann schnell in den fünfstelligen Bereich reichen – hier lohnt sich also vorab ein gründlicher Kostenvergleich. Beachten Sie außerdem: Wird ein neues Darlehen aufgenommen, fallen erneut die Gebühren für Notar und Grundbucheintrag an – diese Kosten betragen üblicherweise rund ein Prozent der größeren Darlehenssumme.

Tipp: Eine gute Alternative zur Kündigung kann die Ausübung Ihres Sondertilgungsrechtes sein – sofern Sie bei der Darlehensgestaltung ein solches vereinbart haben.

Für die richtige Anschlussfinanzierung sorgen

Wenn Sie eine Finanzierung ablösen möchten, brauchen Sie üblicherweise eine gute Anschlussfinanzierung, um den alten Kredit zu tilgen. Mit einem Forward Darlehen können Sie sich günstige Zinskonditionen beispielsweise bereits fünf Jahre im Voraus sichern – sprechen Sie meine Kollegen oder mich einfach an, wenn Sie diesbezüglich Beratung wünschen. Wir sind gerne für Sie da!

Herzliche Grüße

Nina Stielow

Spezialistin für Baufinanzierungen

04221 930-106

Nina.stielow@vbdel.de