Worauf muss ich bei einem Kaufvertrag achten?

Täglich gehen wir vertragliche Verpflichtungen ein – so zahlreich, dass wir uns oft nicht einmal die Zeit nehmen, um alle entsprechenden Vertragskonditionen gründlich zu lesen. Dabei lohnt es sich, die Hintergrundinformationen zu kennen – insbesondere, wenn es sich um weitreichende Investitionen handelt. Wir geben heute einen Überblick, worauf Sie generell bei einem Kaufvertrag achten sollten!

Was ist ein Kaufvertrag?

Ein Kaufvertrag kommt nicht nur dann zustande, wenn Sie einen neuen Fernseher oder ein teures Auto erwerben – sie müssen dafür nur beim Gemüsehändler um die Ecke gewesen sein. Denn: Im Kern versteht man unter einem Kaufvertrag die Interaktion zweier Vertragsparteien: Eine Käuferin/ein Käufer erwirbt einen Gegenstand oder ein Recht von einer Verkäuferin/einem Verkäufer.  Die Käuferpartei verpflichtet sich, den vertraglich festgelegten Preis zu zahlen, während sich die Verkaufspartei verpflichtet, der Käuferpartei den entsprechenden Gegenstand oder das entsprechende Recht nach Zahlung des Preises zu überlassen.

Was muss ich beim Kauf beachten?

Kleine Aktionen können große Konsequenzen nach sich ziehen. Ihre Unterschrift unter einem Kaufvertrag kann eine solche Aktion sein: Sobald Sie Ihre Signatur setzen, bekennen Sie sich rechtlich zu dem Vertrag und seinen Konditionen. Hierbei gibt es wiederum einen Unterschied, ob Sie physisch im Geschäft oder im Internet kaufen:

Im Online-Handel genießen Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Kauf ohne Angabe von Gründen von Ihrem Kaufvertrag zurückzutreten. Grundlage ist Paragraf 355 im Bundesgesetzbuch: Da online erworbene Waren bei Zustandekommen des Kaufvertrags nicht in Augenschein genommen werden können, schützt diese Gesetzgebung Ihre Verbraucherrechte (Fernabsatzrecht). Ein allgemein gültiges Widerrufsrecht existiert in Deutschland nämlich nicht. In physischen Geschäften können daher nur die Händler*innen selbst Kulanz gewähren – Käufer*innen genießen dort nicht automatisch ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Welche Kaufverträge gibt es?

Ein Tipp vorab: Egal, welche Art von Kaufvertrag Sie abschließen – halten Sie Ausschau nach Sätzen wie „gekauft wie gesehen“. Das übersetzt sich in: „Es gibt keine Gewährleistung in diesem Kaufvertrag“. In der Konsequenz können Sie gekaufte Ware nicht einmal dann zurückgeben, wenn diese Mängel aufweist.

Es gibt deshalb auch zwei Formen von Kaufverträgen:

– Beim privaten Kaufvertrag muss das „Fernabsatzrecht“ nicht beachtet werden; in der Folge können Sie nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Außerdem können Sie sich im Fall mangelhafter Ware weder auf eine Nacherfüllungs- noch auf eine Besserungspflicht der Verkäuferseite berufen.

– Ganz anders stellt sich die Lage bei gewerblichen Kaufverträgen dar: Hier müssen die Verkäufer*innen dem Fernabsatzrecht Folge leisten, sind in der Haftung bei möglichen Transportschäden und müssen vorliegende Mängel bei gelieferten Produkten beheben.

Wie kann ich einen Kaufvertrag rückgängig machen?

Bei Vorliegen eines augenscheinlichen Mangels kann nach Paragraph 434 BGB bei gewerblichen Kaufverträgen eine Rückabwicklung verlangt werden – sofern der beschriebene Soll-Zustand der Ware nicht dem tatsächlichen Ist-Zustand entspricht. Die Verkäuferseite ist dann in der Pflicht, nachzubessern. Tut sie das nicht, dürfen Sie formlos vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Produkt muss dann zurückgegeben werden.

Photovoltaik-Anlagen nachrüsten: Darauf sollten Sie achten!

Die steigenden Strom- und Energiepreise machen es unseren Geldbörsen nicht gerade leicht – und ein Ende der Preissteigerungen ist derzeit noch nicht abzusehen. Zahlreiche Eigentümer*innen haben in den letzten Jahrzehnten bereits auf nachhaltige Technologien gesetzt – so beispielsweise auf die Installation einer Photovoltaik-Anlage. Das hilft gleichermaßen dem Portemonnaie und der Umwelt.

Wer das meiste aus dieser Technologie herausholen will, kommt allerdings um eine gute Speicherlösung für den gewonnenen Strom nicht herum. Wie Sie Ihre Photovoltaik-Anlage für die optimale Nutzung nachrüsten können, das erfahren Sie von uns!

Photovoltaik-Anlagen – Der eigene Strom wird immer günstiger

Es ist kein Geheimnis: Das Ende der EEG-Umlage im Sommer 2022 hat keine nachhaltigen Entlastungen für Stromkund*innen bewirkt, die Energiepreise sind insgesamt gestiegen. Interessant ist: Laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme lagen die sogenannten „Stromgestehungskosten“ für kleine Photovoltaik-Anlagen (ca. 30 kWp) im März 2023 höchstens bei 11 Cent pro Kilowattstunde, mindestens jedoch bei 5,8 Cent. Damit schlägt der Strom, der vom eigenen Dach kommt, preislich deutlich den Strom, der zugekauft werden kann/muss. Zusätzlich ist die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen mit rund 8,5 Cent pro Kilowattstunde (Stand Juli 2022) niedrig – es ist also sinnvoll, den selbst erzeugten Strom auch selbst zu nutzen.

Aber: Viele Betreiber*innen von Photovoltaik-Anlagen müssen hierzu ein bestimmtes Problem lösen. In vielen Fällen können lediglich etwa 30 Prozent des Stroms vom Dach auch für den eigenen Stromkreislauf genutzt werden. Das Problem: der Stromspeicher.

Wie ein Stromspeicher Photovoltaik-Anlagen zu einem Gewinn macht

Mit einer guten Speicherlösung können 80 Prozent der gewonnenen Energie in Ihren Eigenverbrauch einfließen. Die Nachrüstung ist prinzipiell mit jeder bestehenden Anlage möglich. Informieren Sie sich zunächst, welcher der folgenden zwei Akku-Typen für Ihre Anlage in Frage kommt:

AC-Speicher sind in den meisten Fällen für die Nachrüstung zu empfehlen. Sie arbeiten komplett unabhängig von Ihrer Photovoltaik-Anlage, da sie direkt hinter dem Wechselrichter-Modul der Anlage installiert werden. Durch die nötige Umwandlung von Gleichstrom (DC) zu Wechselstrom (AC) für die Nutzung im Hausnetz, und wieder zurück zu Gleichstrom für die Speicherung geht zwar etwas Energie verloren – doch die unproblematische Nachrüstung macht dieses kleine Manko üblicherweise wett.

DC-Speicher werden hingegen direkt bei den Solarmodulen installiert, der erzeugte Gleichstrom gelangt gleich in den Speicher. Damit diese Variante funktioniert, muss der Speicher auf die Dimensionen der Photovoltaik-Anlage angepasst werden. In vielen Fällen braucht es einen größeren Wechselrichter als den bereits verbauten, da der erzeugte Gleichstrom direkt in die Batterie eingespeist wird.

Tipp: Vergessen Sie außerdem nicht die Bürokratie! Der Gesetzgeber sieht vor, dass Ihre Photovoltaik-Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen wird.

Worauf muss ich beim Nachrüsten achten?

Ihre Batterie sollte weder zu klein noch zu groß sein: Eine Batterie, deren Speicherkapazität die Leistungsfähigkeit Ihrer Photovoltaik-Anlage übersteigt, kann Ihnen nicht die gesamte gespeicherte Energie zur Verfügung stellen – ein unnötiger Verlust. Klären Sie zunächst die folgenden Fragen:

– Wie hoch ist Ihr durchschnittlicher Stromverbrauch?

– Wird der Strom eher nach Feierabend oder tagsüber verbraucht?

– Welche Leistung bringt Ihre Photovoltaik-Anlage?

– Wird sich Ihr Stromverbrauch perspektivisch ändern – beispielsweise durch den Umstieg auf Elektromobilität oder den Einbau einer Wärmepumpe?

Erfahrene Energieberater*innen helfen Ihnen dann gerne dabei, das richtige Modell für Ihre Anlage zu finden! Für die Finanzierung und die Beantragung von Förderprogrammen wenden Sie sich gerne an uns – wir freuen uns darauf, Ihr Projekt möglich zu machen!

Die größten Irrtümer bei der Baufinanzierung

Immer mehr Menschen suchen individuelle Lösungen fürs Leben – auch bei der Baufinanzierung. Doch häufig führen Irrtümer bei der Baufinanzierung zu teuren Fehlentscheidungen.. Schließlich findet sich nur bei individueller Betrachtung für jedes Problem die beste Lösung. Bei der Gestaltung der passgenauen Baufinanzierung gilt dasselbe Prinzip: Der eigene finanzielle Rahmen, die persönlichen Bauwünsche und -vorstellungen sowie die Lebensplanung führen zur individuellen Lösung, die für Sie am besten passt.

Wie Sie bei der Lösungssuche die größten Irrtümer der Baufinanzierung vermeiden können, zeigen wir jetzt.

Irrtum Nr. 1: „Ich brauche kein Eigenkapital.“

Das ist zwar nicht unbedingt falsch – aber riskant! Eine Baufinanzierung ist nur dann wirklich leistbar, wenn sie Ihnen auch langfristig keine finanziellen Probleme bereitet. Daher sollten etwa 20 bis 30 Prozent der Kreditsumme aus Ihrem Eigenkapital stammen. Das gibt Ihnen Sicherheit – ebenso wie Ihrem Kreditgeber. Das bedeutet konkret: Ihr Darlehen wird günstiger – einerseits, weil die benötigte Kreditsumme kleiner ausfällt, andererseits, weil Ihnen bessere Zinskonditionen gewährt werden können.

Tipp:  Eigenleistungen, wie in Eigenregie durchgeführte Montage- und Bauarbeiten, können bei der Gestaltung der Baufinanzierung als Äquivalent zum Eigenkapital gewertet werden. Doch es empfiehlt sich hier eine konservative Kalkulation: Werden Sie unerwartet krank oder können die Arbeiten aus anderen Gründen nicht wie geplant durchführen, geraten Kosten- und Zeitplan für die Baufinanzierung schnell aus dem Gleichgewicht.

Nicht zuletzt deshalb sollte Ihre Darlehensrate insgesamt nicht mehr als 40 Prozent Ihres monatlich frei verfügbaren Einkommens betragen. Mit einem solchen finanziellen Puffer bleiben Sie flexibel und geraten auch bei auftretenden Verzögerungen, beruflichen Veränderungen oder Krankheitsfällen nicht in Bedrängnis.

Irrtum Nr. 2: „Ich muss nur nach einer günstigen Zinsrate Ausschau halten!“

Die Zinsrate im Blick zu haben, ist für die Planung der Finanzierung sehr wichtig – immerhin wirken sich auch halbe Prozente über eine Kreditlaufzeit von mehreren Jahrzehnten deutlich aus. Die gegenwärtige Zinssituation im Bausektor lässt diese Überlegungen jedoch komplexer werden, als noch vor einigen Jahren. Aufgrund der gestiegenen Bauzinsen rücken Tilgungszeitraum und Art des Bauvorhabens bei der Planung der Finanzierung zunehmend in den Fokus. Wer beispielsweise ein Haus nach den energetischen Standards eines Energieeffizienzhauses bauen will, kann aktuell von den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau profitieren: Ende des Jahres 2022 wurden die entsprechenden Zinsen für solche Bauvorhaben erneut gesenkt.

Irrtum Nr. 3 : „Ich habe bereits genug Erfahrung, um mein Bauvorhaben erfolgreich zu gestalten.“

Wir wissen, dass Sie für Ihr Projekt brennen und im besten Fall auch auf weitreichende Erfahrungen zurückgreifen können. Behalten Sie trotzdem im Hinterkopf, dass Sie eine Baufinanzierung viele Jahre oder Jahrzehnte begleiten wird. Überlassen Sie hier nichts dem Zufall und lassen Sie sich auf jeden Fall persönlich und umfassend beraten. Unsere Expertinnen und Experten für Baufinanzierung finden hier professionell und zielsicher die beste Lösung für Ihr individuelles Vorhaben!

Ihre Volksbank Oldenburg-Land Delmenhorst geht den Weg zusammen mit Ihnen.

5 Tipps für ein Immobilien Investment

Wir leben in bewegten, krisenreichen Zeiten – umso wichtiger ist ein durchdachtes Immobilien-Investment, das Sicherheit und langfristige Einnahmen vereint. Wir zeigen, welche 5 Tipps für Immobilien Investments Ihnen dabei den Weg bereiten können!

1. Planen Sie einen Puffer fürs Risiko ein!

Kein Investment kann gänzlich ohne Risiko getätigt werden – das gilt auch für Immobilien Investments. Als Vermieter*in stehen Sie beispielsweise in der Pflicht, Ihre Immobilie für die mietenden Parteien in Schuss zu halten, auch spontan Reparaturen vorzunehmen und eine Hausverwaltung zu unterhalten (oder alternativ selbst jederzeit ansprechbar zu sein). Bauen Sie daher einen ausreichenden finanziellen Puffer auf! Dieser besteht im besten Fall aus ca. 0,5 Prozent des entsprechenden Immobilienwertes.

2. Berechnen Sie den Mietpreismultiplikator!

Der Mietpreismultiplikator gibt Ihnen eine gute Vorstellung davon, inwiefern sich ein bestimmtes Immobilien Investment für Sie rentieren kann. Hierbei wird der Kaufpreis der Immobilie durch die Jahreskaltmiete geteilt. Liegt das Ergebnis jenseits der 20, so können Sie von einer hohen Nachfrage für die Immobilie ausgehen. Eine hohe Nachfrage bedeutet üblicherweise auch eine Wertsteigerung; sollten Sie also einen Wiederverkauf planen, könnte die entsprechende Immobilie eine gute Wahl sein.

Möchten Sie dagegen vermieten, ist eher Vorsicht geboten: Schließlich kann sich nur noch eine kleine Zielgruppe eine sehr hohe Miete leisten; eine mittlere Mietpreislage macht dagegen den Markt für Sie auf. 

Berechnen Sie den Mietüberschuss für Ihr Immobilien Investment!

Der Mietüberschuss setzt sich aus der Differenz des sogenannten Kapitalisierungssatzes (Betriebs- und Unterhaltskosten, Zinssatz und Rückstellungen) und den Nettomieterträgen zusammen. Dabei gilt: Je größer der resultierende Überschuss, desto ertragreicher Ihr Investment.

Übrigens: Aufgrund der sogenannten „Indexklausel“ steigen die Mieten üblicherweise synchron zur Inflationsrate. Das verschafft Ihnen auch in unruhigen Zeiten eine relative Planungssicherheit.

4. Wählen Sie eine erfolgreiche Investitionsstrategie!

Eine erfolgreiche Investition lebt von einer durchdachten Strategie! Dabei lässt sich zwischen drei Hauptstrategien unterscheiden:

Fix and Flip

Sie erwerben eine Immobilie günstig in sanierungswürdigem Zustand, sanieren diese (gegebenenfalls mit Unterstützung einer entsprechenden Förderung) – und verkaufen sie anschließend mit Gewinn.

Buy and Hold
Sie halten Ihre Immobilie über einen langen Zeitraum und vermieten sie. Während der ersten Jahre tragen die Mieteinnahmen Ihre Immobilienfinanzierung – nach Abschluss der Finanzierung bilden sie Ihr passives Einkommen.

1/3/10

Diese Variante ist eine Mischung aus „Fix and Flip“ und „Buy and Hold“, bei der Steuergrenzen klug genutzt werden: Die ersten drei Jahre nach Kauf werden zur Durchführung rudimentärer Renovierungen genutzt. Dabei können bis zu fünfzehn Prozent der entstehenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Anschließend investieren Sie weiter in Ihre Immobilie und schaffen so eine Wertsteigerung. Höhere Sanierungsausgaben können als Werbungskosten geltend gemacht werden und führen aufgrund der Wertsteigerung gleichzeitig zu höheren Mieteinnahmen – und einem höheren Verkaufspreis. Apropos „Verkauf“: Nach zehn Jahren können Sie Ihre Immobilie steuerfrei veräußern.

5. Denken Sie auch bei Ihrem Immobilien Investment an Ihre persönliche Lebensplanung!

Immobilien Investments sollten stets langfristig gedacht werden. Denn: Für jede Kauf- bzw. Verkaufstransaktion müssen Nebenkosten entrichtet werden, für die Sie keinen Gegenwert erhalten; bei einem Verkauf vor Ablauf der 10-jährigen Halteperiode werden außerdem Spekulationssteuern erhoben. Bedenken Sie daher vor Ihrer Kaufentscheidung, dass Ihr Kapital über einige Jahre in der Immobilie gebunden sein wird.

Hier schließt sich der Kreis: Ein ausreichender finanzieller Puffer lässt Sie auch in unsicheren Zeiten sicher navigieren.

Ihre Volksbank Oldenburg-Land Delmenhorst unterstützt Sie jederzeit gerne bei allen kleinen oder großen Schritten in Richtung Immobilien Investment!

Anschlussfinanzierung (Forwarddarlehen)

Bei der Aufnahme eines Darlehens geht es um viel – es geht um die Lebensplanung, den finanziellen Freiraum, die eigene Zukunft. Genau deswegen lohnt sich der berühmte zweite Blick, um auch die passende Anschlussfinanzierung zu finden. In Zeiten von Energiekrise und Inflation ist das natürlich kein besonders einfaches Thema. Heute möchten wir einige Fragezeichen für Sie ausräumen – und aufzeigen, wie sich ein Forwarddarlehen für Ihre Anschlussfinanzierung rentieren kann.

Forwarddarlehen bei der Anschlussfinanzierung – was bringen sie wirklich?

Ein Forwarddarlehen kann bereits vor Ablauf der ersten Zinsbindung abgeschlossen werden – und zwar bis zu 5 Jahre im Voraus. So können die Zinssätze von heute bereits für die Anschlussfinanzierung gesichert werden. Das Forwarddarlehen bestimmt sich somit durch:

1. einen genau umrissenen Zeitraum der Gültigkeit mit
2. einem genau definierten Zinssatz und

3. genau festgelegten Tilgungsraten.

Ist davon auszugehen, dass die Zinssätze weiterhin steigen, so können genau diese Komponenten interessant für die künftige Anschlussfinanzierung werden.

Forwarddarlehen während des Zinsanstiegs – passt das zusammen?

Mitte März 2023 hat die Europäische Zentralbank den Leitzins erneut um weitere 0,5 Prozent auf nun insgesamt 3,5 Prozent erhöht – umso der derzeitigen Teuerungsrate von 8,5 Prozent entgegenzuwirken. Damit geht natürlich auch ein weiterer Anstieg der Bauzinsen einher. Ist ein Forwarddarlehen in dieser Gemengelage eine kluge Wahl?

Das Forwarddarlehen ist naturgemäß eine Art „Wette“ auf die Zinsen der Zukunft: Sollte der Leitzins weiterhin steigen, bietet Ihnen ein heute abgeschlossenes Forwarddarlehen Planungssicherheit. Ihre monatlichen Raten sind mit Abschluss des Darlehens für die Zukunft fixiert – und bleiben es auch über den vereinbarten Finanzierungszeitraum, egal, wie sich die Zinsen noch entwickeln werden.

Was muss ich bei einem Forwarddarlehen beachten?

Bei Abschluss eines Forwardsdarlehens fällt ein sogenannter „Forward-Aufschlag“ an. Dieser wird mit dem aktuellen Marktzins addiert und ergibt dann den neuen Zinssatz für Ihre Anschlussfinanzierung.

Der „Forward-Aufschlag“ liegt umso höher, je länger die sogenannte „Forward-Phase“ andauert – also die Zeit, die zwischen Abschluss des Forwarddarlehens und dem tatsächlichen Anlaufen der Finanzierung liegt. Durchschnittlich beträgt der Bereitstellungszins drei Prozent der Gesamtsumme des Darlehens pro Jahr. Das Forwarddarlehen selbst kann spätestens zwölf und frühestens 66 Monate vor Start Ihrer Anschlussfinanzierung abgeschlossen werden.

Für Sie gilt also: Setzen Sie den Bereitstellungszins und die mögliche Zinsersparnis über einen längeren Zeitraum ins Verhältnis, um schließlich die beste Lösung zu finden.

Ihre Volksbank Oldenburg-Land Delmenhorst kennt sich aus mit der Finanzplanung. Wir geben Ihnen sicheres Geleit hin zu einer guten Finanzierungslösung – auch und gerade in unsicheren Zeiten. Melden Sie sich jederzeit sehr gerne bei unseren Expertinnen und Experten! Mit dem passenden Darlehen erhalten Sie anschließend Klarheit, Planungssicherheit – und einen freien Blick in Richtung Zukunft!

Bausparen als Zinssicherung

In unsicheren Zeiten fällt die Zukunftsplanung schwer – Bausparen bietet hier eine stabile Grundlage für Familien. Insbesondere die Zinssteigerungen und Teuerungsraten sorgen für die ein oder andere Sorgenfalte. Wo Schatten ist, ist aber auch Licht! Wir zeigen, wie das altbewährte Konzept des Bausparens gerade jetzt wieder zur Zinssicherung genutzt werden kann.

Was ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag wird dann gebraucht, wenn Eigenkapital für die Renovierung oder Finanzierung von Wohneigentum genutzt werden soll. Zunächst wird dazu eine Bausparsumme bestimmt, die in monatlich festgelegten Raten über einen vorher determinierten Zeitraum „angespart“ wird. Die Bausparsumme wird Ihnen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums ausgezahlt und besteht einerseits aus dem angesparten Betrag, und andererseits einem Darlehen. Das Darlehen wird allerdings erst dann ausgezahlt, wenn Ihr Erspartes „zuteilungsreif“ ist – wenn Sie also einen Mindestwert der Sparsumme erreicht haben.

Was macht Bausparen während der Inflation und der Zinssteigerungen so attraktiv?

Im März 2023 hat die Europäische Zentralbank den Leitzins erneut um 0,5 Prozent auf nun 3,5 Prozent angehoben. Damit steigen auch die Zinssätze für Immobilienkredite. Doch warum kann nun gerade ein Bausparvertrag in dieser Gemengelage eine gute Idee sein?

Beim Abschluss eines Bausparvertrages werden die Zinskonditionen für die Zukunft festgelegt – es wird Ihnen also ein bestimmter Darlehenszins für Ihr Immobilienvorhaben garantiert. Sollte der Marktzins künftig weiterhin steigen – wovon aktuell auszugehen ist – sind Sie vor diesen Zinserhöhungen geschützt. Ganz ähnlich wie bei einem Forwarddarlehen wird beim Bausparen also eine „Wette“ auf die zukünftige Entwicklung der Zinsen geschlossen.

Tipp: Aktuell ist davon auszugehen, dass das vergleichsweise niedrige Zinsniveau von vor Beginn der Inflation künftig nicht wieder erreicht werden kann.

Ist ein Bausparvertrag gerade jetzt etwas für mich?

Zur Wahrheit gehört: Ein Bausparvertrag rentiert sich als Geldanlage nur dann, wenn auch der Wunsch besteht, durch diesen Vertrag künftig Wohneigentum zu erwerben. Achten Sie daher unbedingt auf die Konditionen des Darlehensvertrages – besonders auf den Rückzahlungszeitraum, der, sofern er zu kurz gewählt ist, gegebenenfalls eine teure Anschlussfinanzierung nötig machen kann.

Doch auch wer energetische Sanierungen oder Renovierungen anstrebt, kann von einem zinssicheren Bausparvertrag profitieren. In puncto energetische Sanierung von Wohneigentum kann hier sogar unter Umständen eine Förderung beantragt werden. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) ist in dieser Hinsicht eine häufige Fördergeberin. Falls Sie ein geringes Einkommen (unter 17.900 Euro brutto) erzielen, können Sie außerdem die sogenannte „Arbeitnehmer-Sparzulage“ beantragen. Verdienen Sie bis zu 35.000 Euro brutto, sind Sie berechtigt, eine Wohnungsbauprämie zu erhalten.

Ihre Volksbank Oldenburg-Land Delmenhorst unterstützt Sie gerne professionell in allen Finanzierungsfragen.

Die ersten Schritte nach dem Immobilienkauf

Die Reise ist lang: Planung, Suche, Entscheidungsfindung… und dann ist endlich der Immobilienkauf geschafft! Doch wie geht es nun weiter – wie sehen die ersten und wichtigen Schritte nach dem Immobilienkauf aus? Das besprechen wir heute!

Das kommt bei der vertraglichen Unterzeichnung auf Sie zu

Der tatsächliche Immobilienkauf kommt erst durch die notariell beglaubigte Vertragsunterzeichnung zustande. Sie als Käufer*in wählen die/den Notar*in aus, tragen jedoch auch die mit der notariellen Leistung verbundenen Kosten.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie den Notartermin erst, wenn Ihre Finanzierung sicher geklärt ist – und lassen Sie die Unterzeichnung möglichst innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist Ihrer Immobilienfinanzierung stattfinden. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls die Verkäuferseite sich doch noch anders entscheiden sollte.

Doch bevor es soweit ist, wird Ihnen der vorbereitete Vertrag des Notars/der Notarin zugesandt, sodass Sie ihn einer anwaltlichen Prüfung unterziehen können. Dafür haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit. Sollten Sie Änderungswünsche haben, können diese noch während des Beurkundungstermins Berücksichtigung finden. Denn: Im Zuge dessen wird der Vertrag in Gegenwart der unterzeichnenden Parteien verlesen und ggfs. wunschgemäß geändert. Anschließend wird die Kaufpreiszahlung terminiert – und der Vertrag unterzeichnet.

So geht es nach der Vertragsunterzeichnung weiter

Um den vertraglich vereinbarten Eigentümerwechsel in die Wege leiten zu können, wird der Notar/die Notarin eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch veranlassen. Auch an das zuständige Finanzamt wird der Immobilienkauf gemeldet – woraufhin Sie mit der Zahlungsaufforderung der Grunderwerbsteuer rechnen können. Je nach Bundesland liegt diese bei 3,5 – 6,5 % des Kaufpreises.

Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an Ihren Notar/Ihre Notarin gesandt, der Sie dann wiederum zur Zahlung der Kaufsumme auffordert (beim Hauskauf begleichen Sie die Gesamtsumme, beim Hausbau zahlen Sie schrittweise je nach Baufortschritt).

Sind alle vertraglichen Vereinbarungen zur Gänze erfüllt – also Ihrerseits die vollständige Zahlung der Kaufsumme und verkäuferseitig die Beseitigung möglicher Mängel? Dann wird die Auflassungsvormerkung gelöscht – und Sie werden vom Notar/von der Notarin als neue/r Eigentümer*in im Grundbuch eingetragen.

Immobilienkauf abgeschlossen? Jetzt kommt die Schlüsselübergabe

Nachdem alle rechtlichen Fragen hinter Ihnen liegen, vereinbaren Sie mit der Käuferseite einen Termin zur Schlüsselübergabe. Hierzu sollten sich beide Parteien ausreichend Zeit nehmen, um alle Zählerstände sorgfältig notieren und ein detailliertes Übergabeprotokoll anfertigen zu können. Fordern Sie darüber hinaus alle Rechnungen und Belege für gegebenenfalls durchgeführte Renovierungsarbeiten sowie alle übernommenen Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände an, sodass Sie im Fall der Fälle Ihre Garantieansprüche geltend machen können.

Ob Sie Ihr neues Heim nun vermieten oder selbst nutzen – wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Kauf! Bei all Ihren Fragen oder Anliegen rund um das Thema Immobilien sind wir gerne für Sie da.

Open House Besichtigung – Was ist das eigentlich?

Football, Hollywood und endlose Highways – drei Worte genügen, und Sie befinden sich innerlich bestimmt bereits in den USA. Wenn Sie hingegen „Open House Besichtigung“ hören, kommen Ihnen vielleicht eher ein paar Fragezeichen in den Sinn. Obwohl diese Art der Hausbesichtigung ebenfalls aus den USA stammt, ist sie hierzulande noch eher unbekannt. Das wollen wir heute ändern – und gemeinsam klären, was genau dahintersteckt.

Was bedeutet „Open House Besichtigung“?

Vermutlich haben Sie bereits einen „Tag der offenen Tür“ besucht. Nichts anderes verbirgt sich hinter der „Open House Besichtigung“ – bloß, dass es dabei um das Kennenlernen einer Immobilie geht, die zum Verkauf oder zur Vermietung steht.

BesitzerInnen oder MaklerInnen laden geeignete InteressentInnen zu einem gemeinsamen Besichtigungstermin ein, die Immobilie kann dann mehrere Stunden lang besichtigt werden. BesitzerIn und/oder MaklerIn sind während dieser Zeit anwesend, um auf alle aufkommenden Fragen und Anliegen eingehen zu können. Niemand muss hier also auf kompetente AnsprechpartnerInnen verzichten.

In den meisten Fällen ist die betreffende Immobilie in einem sehr gepflegten Zustand. Nicht selten gibt es im Vorfeld ein regelrechtes „Home Staging“ – also eine symbolische Einrichtung der Immobilie, die weit über eine einfache Grundreinigung hinausgeht und die Wohnräume in ein besonders repräsentatives Licht rückt.

Welche Vorteile bietet so eine Besichtigung?

Einer der großen Vorzüge für BesitzerInnen liegt praktisch auf der Hand: Im Zuge eines einzigen Termins können viele InteressentInnen die Immobilie kennenlernen. Das nimmt den Druck, viele Terminvereinbarungen zu koordinieren, die Wohnung stets repräsentativ zu führen und/oder entsprechende Absprachen mit den aktuellen BewohnerInnen zu treffen.

Und: MieterInnen haben natürlich auch ein Anrecht auf ihre Privatsphäre. Eine Open House Besichtigung erspart ihnen den häufigen Empfang von InteressentInnen in ihren vier Wänden, was gerade in turbulenten Umzugsphasen eine Entlastung bedeuten kann.

Welche Nachteile hat die Besichtigung?

Wir haben es schon anklingen lassen: Ist die Immobilie zum Zeitpunkt der Besichtigung noch bewohnt, muss vor einer Open House Besichtigung einiges beachtet werden. Der Termin muss abgestimmt, wertvolle oder sehr persönliche Gegenstände vorübergehend anderswo verwahrt werden. Und, wie bei allen Besichtigungen gilt: Die aktuelle Nutzung der Immobilie bestimmt wesentlich den Eindruck der InteressentInnen.

Übrigens: Psychologisch gesehen, entsteht bei Open House Besichtigungen auch eine Art Konkurrenzdenken unter den InteressentInnen. Was für diese natürlich ein zusätzlicher Stressfaktor und somit von Nachteil sein kann, präsentiert sich für VermieterInnen jedoch häufig als Vorteil bei späteren Verhandlungen.

Was ist bei einer Open House Besichtigung sonst noch zu beachten?

Üblicherweise müssen sich InteressentInnen, die zu einer Open House Besichtigung eingeladen wurden, beim Betreten der Immobilie kurz ausweisen. So wird eine reibungslose Organisation ohne das Eindringen von Schaulustigen gewährleistet. Für InteressentInnen gilt: Am besten direkt die vollständigen Bewerbungsunterlagen in einer ordentlichen. Mappe zur Besichtigung mitbringen – das erhöht die Chancen auf den Zuschlag.

Nachhaltig bauen – so gelingt’s!

Nachhaltig bauen – so gelingt’s!

Die deutschen Winter kommen kaum noch in die Startlöcher, die Sommer sind dagegen viel zu heiß – wir spüren die Auswirkungen des globalen Klimawandels inzwischen mit aller Deutlichkeit vor unserer eigenen Haustür. Die im Jahre 2002 von der damaligen Bundesregierung beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie erfährt durch die aktuelle Regierung daher eine berechtigte Vertiefung.

Dem Gebäude- und Bausektor kommt dabei eine tragende Rolle zu: Denn er ist für einen beträchtlichen Teil des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich.

Sie möchten Ihren Teil zum positiven Wandel beitragen? Wir zeigen, wie nachhaltiges Bauen tatsächlich funktionieren kann!

Nachhaltig bauen – Was genau ist das?

Wer nachhaltig bauen will, beginnt damit bereits vor dem Bauantrag. Nachhaltiges Bauen betrifft die Auswahl des Baugrundstücks, die geplante Ausrichtung des Gebäudes und die effiziente Energie-, Wasser- und Materialnutzung. Auch ein möglichst recyclingfähiger Abbau sollte von vornherein mitgedacht werden – so bleibt die Immobilie auch dann noch nachhaltig, wenn ihre Lebensdauer verstrichen ist.

Aufbau, laufender Betrieb, Instandhaltung und Abbau des Gebäudes sind in puncto Nachhaltigkeit also gleichwertige Schritte. Nur so kann nachhaltiges Bauen seinem Namen wirklich alle Ehre machen und gleichzeitig ökologisch, sozial und ökonomisch sein.

Was bedeutet nachhaltiges Bauen in der Praxis?

Sie möchten Wohnkomfort mit niedrigen Kosten und dem Klimaschutz verbinden? Folgende Punkte sind dafür essenziell:

1. Optimieren Sie von vornherein den Grundriss Ihrer Immobilie! Je geringer die versiegelte Bodenfläche ausfällt, desto besser bleibt die natürliche Bodenfunktion erhalten. Nachhaltiges Bauen kann daher auch bedeuten: Eine modulare Bauweise oder Baukastensysteme zu realisieren! Diese Wohnformen lassen Ihr Haus gewissermaßen „mitwachsen“ und bleiben stets so nah wie möglich an Ihren sich gegebenenfalls verändernden Wohnbedürfnissen (wie beispielsweise einer nötig werdenden Barrierefreiheit).

2. Die Wohnenergie sollte möglichst aus erneuerbaren Quellen gespeist werden: Sonne, Wind, Wasser, Geothermie – sie alle sind umweltfreundlich und lassen Ihre Immobilie unabhängig von fossilen Rohstoffen werden. Auch steigende Energiepreise sind dann kein Anlass mehr für Sorgenfalten.

3. Wer ein nachhaltiges, energieeffizientes Haus baut, reduziert damit gleichzeitig den eigenen Energieverbrauch. Somit sinken nicht nur die Wohnnebenkosten, sondern auch die CO2-Emissionen. Einige Häuser produzieren selbst so viel Energie, dass kaum noch externe Energiequellen hinzugezogen werden müssen. Der Bau solcher Passiv- oder Niedrigenergiehäuser kann obendrein durch einige Förderprogramme der KfW gefördert werden. Wir beraten Sie hierzu gerne!

4. Mit einer durchdachten geografischen Ausrichtung des Hauses bleiben Schlaf- und Arbeitszimmer kühl, während die Wohnräume von der Sonne natürlich gewärmt werden. Mithilfe umweltschonender, natürlicher Dämmstoffe wird zusätzlich wertvolle Energie eingespart.

5. Smarte Technologie wiederum kann dafür sorgen, dass der nötige Energieeinsatz stets optimal Ihren tatsächlichen Lebensgewohnheiten entspricht – beispielsweise kann die Raumtemperatur automatisch abgesenkt werden, wenn Sie das Haus verlassen, und allmählich angehoben werden, wenn Sie sich auf dem Heimweg befinden. 

6. Regionale Produkte machen nicht nur eine klimafreundliche Ernährung aus – auch beim Hausbau sind sie wichtig. Verwenden Sie hochwertige, schadstofflose und recycelbare Baustoffe aus Naturmaterialien, die aus der Region stammen! So werden nicht nur Transportwege reduziert, sondern auch die Wohnqualität verbessert und die Lebensdauer des Hauses verlängert.

Mit der Immobilienfinanzierung zum Eigenheim

Es scheint eine Art Naturgesetz zu sein: Als soziale Wesen zieht es uns Menschen zueinander – aber wir brauchen auch unser eigenes „Revier“, in dem wir ungestört und ganz wir selbst sein können. Ein Zuhause zu besitzen, das nur uns allein gehört: Das kann ein wichtiges Lebensziel sein. Lesen Sie hier, wie Sie mit der Immobilienfinanzierung gut und sicher zum Eigenheim gelangen.

1. Wie soll Ihr Eigenheim aussehen?

Bevor es überhaupt darum geht, welcher Kredit mit welchem Zinssatz und welcher Laufzeit abgeschlossen werden kann: Überlegen Sie mit Ihren Liebsten, welche konkreten Vorstellungen Sie von Ihrem neuen Zuhause haben. Welche Bedürfnisse stehen im Vordergrund? Wie viel Platz benötigen Sie, arbeiten Sie von Zuhause aus? Wie soll die infrastrukturelle Anbindung aussehen? Brauchen Sie einen Keller? Grundsätzlich gilt: Überlegen Sie in Ruhe, wägen Sie alle Aspekte sorgfältig ab, lassen Sie sich Zeit.

Tipp: Auch die Zusammenstellung von Einkommensbescheinigungen, Eigenkapitalnachweisen, Immobiliengutachten und Registerauszügen steht vor dem Abschluss Ihrer Immobilienfinanzierung – und braucht ihre Zeit.

2. Wie Sie eine gute Finanzierung aufstellen

Sind Ihre Wohnbedürfnisse klar formuliert, nähern Sie sich dem eigentlichen Finanzierungsplan. Die Finanzierung Ihres Eigenheimes wird Sie einige Jahre, vielleicht Jahrzehnte begleiten. Deshalb ist es essenziell, möglichst weit vorauszudenken:

Wissen Sie bereits, ob sich Ihre Familienplanung, Ihre Einkommenssituation oder allgemeine Lebenssituation in dieser Zeit merklich ändern könnte? Haben Sie neben der Immobilienfinanzierung weitere große Investitionen ins Auge gefasst? Ist Ihr Arbeitsplatz über viele Jahre gesichert? Erwarten Sie weitere finanzielle Mittel, beispielsweise aus einer Erbschaft oder der Auszahlung einer Lebensversicherung? Je mehr Klarheit Sie in all diesen Fragen haben, desto akkurater kann auch Ihre Immobilienfinanzierung auf Sie zugeschnitten werden.

Doch wie hoch darf bzw. kann Ihre Finanzierung für das Eigenheim nun ausfallen?

Generell gilt: Zwischen zwanzig und dreißig Prozent des Immobilienkaufpreises sollten Sie durch Eigenmittel finanzieren können (Eigenkapitalanteil). Mindestens sollten Sie jedoch die für den Kauf anfallenden Nebenkosten sowie drei Monatsnettomieten als finanzielle Reserve aufbringen können. Ein gründlicher Kassensturz schafft hierzu Klarheit.

Im Idealfall macht die Immobilienfinanzierung dann nicht mehr als vierzig Prozent Ihres Monatseinkommens (netto) aus. So sind Sie finanziell auch bei unvorhergesehenen Ereignissen gut aufgestellt und haben genügend Handlungsspielraum. 

Insgesamt bleiben die wirtschaftlichen Zeiten durch Inflation und Energiekrise noch angespannt. Analysten rechnen in Deutschland für 2023 mit einem Rückgang der Immobilienkreditvergaben. Auch die Prüfung der Finanzierungspläne wird noch gründlicher ausfallen. Für Sie heißt das zweierlei: Ihr finanzielles Risiko mindert sich, weil Ihr Antrag nur dann bewilligt wird, wenn er wirklich auf soliden Beinen steht. Und: Sie brauchen einen starken Partner, der Ihnen hilft, sicher durch die Antragsphasen zu navigieren. Ihre Volksbank Oldenburg-Land Delmenhorst begleitet Sie zuverlässig auf dem Weg ins Eigenheim. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir freuen uns auf Sie!