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Anschlussfinanzierung – Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Hallo, mein Name ist Michaela Bunjes und ich bin Baufinanzierungsberaterin bei der Volksbank Delmenhorst Schierbrok.

Eine Immobilienfinanzierung begleitet Sie über viele Jahre Ihres Lebens. Zum Ende der Zinsbindung kann sich daher vieles verändert haben – beispielsweise Ihre Einkommenssituation oder Ihre Familienplanung. Mit einer Anschlussfinanzierung passen Sie Ihr Immobiliendarlehen Ihrer aktuellen Lebensphase an. Wann Sie sich am besten darum kümmern, erfahren Sie hier.

Langfristig und frühzeitig planen

Idealerweise beobachten Sie die Zinsentwicklung bereits fünf Jahre vor Ende Ihrer Zinsbindung. So können Sie sich frühzeitig die bestmögliche Anschlussfinanzierung entsprechend Ihrer Bedürfnisse sichern.

Haben Sie beispielsweise Ihre ursprüngliche Immobilienfinanzierung vor 2014 abgeschlossen, so ist mittlerweile mit einem deutlich günstigeren Zinssatz zu rechnen. Eine weitere Absenkung des Zinssatzes ist allerdings nicht zu erwarten – es kann sich daher lohnen, die aktuell bestehenden Zinskonditionen bereits jetzt für Ihre Anschlussfinanzierung festzuschreiben. Ein entsprechendes Forward-Darlehen kann frühestens fünfeinhalb Jahre und spätestens sechs Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abgeschlossen werden. Wichtig: Für die Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Forward-Darlehens und seiner Auszahlung wird üblicherweise ein Zinsaufschlag berechnet. Wägen Sie daher gründlich ab, ob sich das Forward-Darlehen inklusive Zinsaufschlag für Sie lohnt.

Alternativ können Sie Ihre Baufinanzierung kurz vor Ablauf der Zinsbindung direkt und ohne Zinsaufschlag umschulden: Sie schließen also für die bestehende Restschuld eine neue Finanzierung bei einem anderen Kreditgeber ab.

Haben Sie auf beide Optionen verzichtet, so erhalten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Angebot zur Prolongation durch Ihre Bank: Sie können Ihre Finanzierung dann einfach mit neuer Zinsvereinbarung fortführen.

Falls Sie keinerlei Anschlussfinanzierung festlegen, steht Ihrem Kreditgeber bei Ablauf der Zinsbindung auch die Kündigung des bestehenden Darlehensvertrags offen – was die sofortige Rückzahlung der Restschuld erforderlich macht. In den meisten Fällen wird Ihnen jedoch der Abschluss eines neuen Baudarlehens zu den aktuellen Zinskonditionen ermöglicht.

Anschlussfinanzierung optimal gestalten

Bei der Gestaltung Ihrer Anschlussfinanzierung gilt: Da sich Ihre Restschuld bereits durch die Bedienung Ihrer ursprünglichen Finanzierung verringert hat, können Sie bei gleicher monatlicher Ratenhöhe nun eine höhere Tilgung vereinbaren – so werden Sie schneller schuldenfrei und senken die Gesamtkosten Ihrer Anschlussfinanzierung. Sofern möglich: Leisten Sie Sondertilgungen, um die Restschuld noch weiter zu verringern.

Mein Tipp: Egal, wie lange Ihre Zinsbindung noch läuft – zehn Jahre nach Auszahlung Ihres Darlehens genießen Sie ein kostenloses Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie also jederzeit eine Ablösung vornehmen ­– und Ihre Finanzierung bestmöglich an Ihre individuelle Lebensplanung anpassen. Meine Kollegen und ich beraten Sie dazu gerne!

Herzliche Grüße


Michaela Bunjes
Spezialistin für Baufinanzierungen
04221 930-102
michaela.bunjes@vbdel.de

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